Heft 2/2017, Afrikanische Union

Afrikanischer Gerichtshof

ZUM SCHUTZ DER MENSCHENRECHT schufen die afrikanische Staatengemeinschaft den Afrikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und die Rechte der Völker. Seit 2007 hat er seinen Sitz in Arusha, im Nordwesten Tansanias. Was hat er inzwischen erreicht?

 

Zunächst zur Vorgeschichte: Seit den 1960er Jahren begannen afrikanische Juristen, an einem regionalen Menschenrechtsschutzkonzept für Afrika zu arbeiten. Wichtig war ihnen dabei, die Besonderheiten des afrikanischen Kontinents zu berücksichtigen. Als Ergebnis trat 1986 die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker in Kraft. Darin enthalten sind grundlegende Rechte, die beispielsweise mit der Europäischen Menschenrechtscharta vergleichbar sind. Dazu zählen das Diskriminierungsverbot, das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz, der Anspruch auf Achtung der Menschenwürde, die Gewissens-, Religions- und Meinungsfreiheit. ...

 

Karin Pluberg

 

Die Autorin ist juristische Beraterin der deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) am Afrikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker in Arusha, Tansania.

Sie möchten gerne weiterlesen?

Bestellen Sie das Einzelheft oder ein Abonnement von afrika süd.