Von Andreas Bohne
In den vergangenen Monaten hat die Aufarbeitung von Apartheidverbrechen wieder Fahrt aufgenommen. Besondere Bedeutung kommt derzeit den Morden an den sogenannten „Cradock Four" zu. Die Anti-Apartheid-Aktivisten aus dem Eastern Cape – Fort Calata, Matthew Goniwe, Sicelo Mhlauli und Sparrow Mkonto – waren 1985 von der Sicherheitspolizei entführt, gefoltert und getötet worden.
Zunächst bestritten Polizei und Apartheidregierung jegliche Beteiligung an den Morden. Es war jedoch bekannt, dass die Männer wegen ihres Engagements überwacht wurden. Bald wurden anonym Beweise für einen Todesbefehl an die Öffentlichkeit gebracht, und später stellte sich heraus, dass ihre Ermordung lange geplant war.
Derzeit läuft vor dem Obersten Gerichtshof in Gqeberha das dritte Ermittlungsverfahren. Die ersten beiden Untersuchungen in den Jahren 1987 und 1993 führten dazu, dass kein*e Täter*in namentlich genannt oder angeklagt wurde. Jetzt läuft jedoch das neue Verfahren, angestrengt durch die Familien der Opfer. In der ersten Phase wurden ausschließlich die Angehörigen der Opfer und ihre Zeug*innen gehört. Jüngst fanden Aussagen von ehemaligen Staatsbeamten statt, darunter Eugene de Kock. Der ehemalige Kommandant des berüchtigten Vlakplaas, verschrien als Mörder und Folterer, war wegen seiner Rolle bei Verbrechen während der Apartheid zu einer Haftstrafe von etwa 20 Jahren verurteilt worden. Der heute 77-Jährige erklärte, er habe zwar keine Rolle bei der tatsächlichen Ermordung der „Cradock Four" gespielt, sei aber Teil des Sicherheitsapparats der Apartheid gewesen, der „Terroristen" gejagt und getötet habe. Und er gab in der Vernehmung zu Protokoll, dass seine Befehle von „ganz oben, sehr oben, zeitweise sogar vom Präsidenten" kamen, womit er sich auf Befehle des damaligen Präsidenten PW Botha bezog. Diese Aussagen verdeutlichen die Verstrickung aller politischen Ebenen in die Verbrechen. Die Angehörigen der „Cradock Four" fordern, dass hochrangige Beamte, die die Befehle erteilt haben, zur Verantwortung gezogen werden.
Weitere Anti-Apartheidfälle unter Revision und Neubewertung
Ende Oktober letzten Jahres wurde bereits der Tod von Albert Luthuli neu bewertet. Luthuli, geboren um 1898, war Pädagoge, Laienprediger und traditionelle Autorität der Zulu. Von 1952 bis zu seinem Tod im Alter von 69 Jahren war er Präsident des ANC. Luthuli wurde 1960 für seine Führungsrolle in der Anti-Apartheidbewegung als erster Afrikaner Friedensnobelpreisträger und sah sich wiederholt Verbotsverfügungen und Verhaftungen ausgesetzt. Er starb am 21. Juli 1967 in Groutville in der Provinz KwaZulu-Natal. Eine staatliche Untersuchung während der Apartheidzeit kam zu dem Schluss, dass sein Tod ein Unfall war, da er von einem Zug erfasst worden wäre. Dies wurde von seiner Familie stets bestritten, und fast 60 Jahre später wurde ihnen Recht gegeben. Ende Oktober 2025 entschied ein Gericht in Pietermaritzburg, dass Luthuli ermordet wurde und sein Tod das Ergebnis eines „Angriffs durch Angehörige der Sicherheitsabteilung der südafrikanischen Polizei" war. Das Urteil korrigiert langjährige historische Darstellungen. Unter dem Apartheidregime hieß es noch, dass „die Beweislage keine strafrechtliche Schuld seitens der Mitarbeiter der South African Railways oder anderer Personen erkennen lässt". Richterin Nompulelo Hadebe erklärte jedoch, „dass der Verstorbene an den Folgen eines Schädelbruchs, einer Hirnblutung und Bewusstseinsstörungen sowie einer mit einem Übergriff verbundenen Gehirnerschütterung starb".
Auch die Ermordung von Steve Biko wird gerichtlich aufgerollt. Die wiederaufgenommene Untersuchung soll Bikos Tod in Polizeigewahrsam im Jahr 1977 aufklären und ermitteln, ob jemand strafrechtlich verantwortlich gemacht werden kann. Parallelen zu den anderen Fällen sind offensichtlich: In einer früheren Untersuchung im Jahr 1978 wurde die Polizei von jeglichem Fehlverhalten freigesprochen. Nach Angaben der National Prosecuting Authority (NPA) gibt es zwei Personen, die im Zusammenhang mit Bikos Tod als Verdächtige gelten und noch leben. Die NPA will feststellen, ob genügend Beweise für einen Mord vorliegen und ob es somit eine Grundlage für die Strafverfolgung seiner Mörder gibt.
Der Mord an Luthuli und Biko sind die „prominenten" Fälle, andere erhalten weniger Aufmerksamkeit. So wurde letztes Jahr der Polizist Johan Marais für den Mord an Caiphus Nyoka zu 15 Jahren Haft verurteilt. Nyoka, der als studentischer Aktivist Mitglied des Congress of South African Students war, wurde 1987 ermordet.
Das unzureichende Erbe der TRC
Im Jahr 1996, zwei Jahre nach dem Ende der Apartheid, wurde die Versöhnungs- und Wahrheitskommission (TRC) eingerichtet, um vergangene Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen. Den Täter*innen aus der Apartheidära wurde die Möglichkeit gegeben, ihre Verbrechen offenzulegen und Straffreiheit zu beantragen. Die TRC gilt weltweit als ein Prozedere, um nach schweren Menschenrechtsverletzungen Versöhnungsprozesse anzustoßen. Gleichzeitig regte sich vermehrt Kritik, da Täter*innen strafrechtlich nicht verfolgt wurden. So im Fall Steve Biko: Obwohl den Tätern 1999 die Amnestie verweigert wurde, unter anderem weil sie die Umstände von Bikos Tod nicht vollständig offengelegt hatten, und von der TRC zur Strafverfolgung empfohlen wurden, kam es nie zu einer Anklage. Mehr als 400 Fälle wurden von der TRC an die NPA weitergeleitet, ohne dass etwas passierte.
Entsprechend häufig findet der Slogan des „Unfinished business" der TRC Verwendung und geht mit einer Kritik an und Frustration gegenüber dem ANC einher. Trotz seiner Regierungszeit seit 1994 hat es zu lange gedauert, diese Verbrechen angemessen aufzuklären, sagte Lukhanyo Calata, der Sohn von Ford Calata und einer der „Cradock Four", kürzlich gegenüber Al Jazeera.
Was bringt die Khampepe-Kommission?
Um die staatliche Untätigkeit zu kritisieren und Handeln einzufordern, reichten 22 Einzelkläger*innen, die Überlebende und Angehörige vertreten, sowie die Foundation for Human Rights, am 20. Januar 2025 eine Klage ein. Calata, der die Familien der „Cradock Four"-Aktivisten vertritt, tritt als Hauptkläger auf – und schließt damit den Kreis zu den erwähnten Fällen.
Die Klage zielte darauf ab, aufzudecken, warum zwischen 2003 und 2017 fast keine Verbrechen aus der Zeit der Apartheid untersucht oder strafrechtlich verfolgt wurden. Dabei forderten die Kläger*innen die Gerichte auf, festzustellen, dass der Staat die verfassungsmäßigen Rechte der Überlebenden und ihrer Familien verletzt habe, 167 Mio. Rand als Schadensersatz für die vorsätzliche Unterdrückung von Ermittlungen und Strafverfolgungen zuzusprechen und die Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission zu erzwingen, um die Mechanismen politischer Einmischung in TRC-Fälle aufzudecken.
Als ein Resultat und auf Druck setzte Präsident Cyril Ramaphosa am 29. Mai 2025 die sogenannte „Khampepe-Kommission", unter dem Vorsitz der pensionierten Verfassungsrichterin Sisi Khampepe, ein. Ihr Auftrag besteht darin, zu untersuchen, ob politische Einmischung unternommen wurde, um Verfahren im Zusammenhang mit Fällen der TRC zu stoppen. Die Kommission nahm im Februar 2026 endlich die öffentlichen Anhörungen auf, bei denen Zeug*innen begannen, über mutmaßliche politische Einmischung in Ermittlungen und Strafverfolgungen auszusagen. Darunter finden sich prominente Personen wie Menzi Simelane, der ehemalige Leiter der NPA.
Heftig kritisiert wurden das Verhalten und die rechtlichen Anfechtungen durch zwei frühere Präsidenten: Sowohl Jacob Zuma als auch Thabo Mbeki weigerten sich bisher zu kooperieren und versuchten Richterin Khampepe in mehreren Instanzen als Vorsitzende abzusetzen – vergeblich.
Von Seiten juristischer und Menschenrechtsorganisationen wird die „Khampepe-Kommission" durchaus positiv gesehen. Die Foundation for Human Rights betont, dass die Kommission sich im Gegensatz zur TRC nicht auf die primären Verstöße – Morde, Folter und Verschleppungen während der Apartheid –, konzentriert, sondern auf systemische Versäumnisse innerhalb des demokratischen Justizsystems selbst. Sie versucht aufzudecken, warum Ermittlungen blockiert wurden, wer dafür verantwortlich war und wie solche Einmischungen fortbestehen konnten. Mit der Einrichtung erkennt der Staat die Schwere des Problems an. Die Kommission kann umfassend ermitteln und Zeug*innen vorladen. Auf diese Weise werden die Beschuldigten öffentlich benannt, befragt und gezwungen, Rechenschaft für ihre Handlungen abzulegen – wenn schon nicht rechtlich, so doch moralisch und politisch.
Trotz aller Verzögerungstaktiken oder der Problematik, dass eine strafrechtliche Aufarbeitung, z.B. durch den Tod vieler Täter*innen, nicht mehr möglich ist, müssen die gegenwärtigen juristischen und politischen Prozesse als historisch eingestuft werden. Sie unterstreichen, dass Menschenrechtsverbrechen nicht verjähren, und sie verdeutlichen, dass die Forderung nach der Aufarbeitung derzeit einzig durch die Familien von Apartheidopfern und zivilgesellschaftliche Akteur*innen getragen wird. Diese symbolische Bedeutung ist nicht zu überschätzen. Insbesondere auch, weil weitere Fälle einer juristischen Aufarbeitung harren.

