In Windhoek passiert gerade etwas Besonderes. Zum ersten Mal wird ein zwischenstaatliches Abkommen über die rechtliche Aufarbeitung von Kolonialverbrechen vor einem Gericht einer ehemaligen Kolonie verhandelt und entschieden. Derzeit läuft vor dem Obergericht (High Court) in der namibischen Hauptstadt eine Klage gegen die sogenannte „Gemeinsame Erklärung", von manchen euphemistisch als „Versöhnungsabkommen" bezeichnet. Angeklagt ist auch Deutschland. Um Anlass und Bedeutung der Klage zu verstehen, lohnt ein Blick auf die zentralen Kritikpunkte an der „Gemeinsamen Erklärung".
Von Anfang an zum Scheitern verurteilt
Zwischen 2015 und 2021 wurde die „Gemeinsame Erklärung" bilateral von der deutschen und der namibischen Regierung ausgehandelt – mit dem Ziel, den Völkermord des Deutschen Kaiserreichs in Deutsch-Südwestafrika, dem heutigen Namibia, an den Ovaherero und Nama sowie den Damara und San aufzuarbeiten. Bis heute ist sie jedoch nicht ratifiziert worden. ...
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Felix Henn ist Namibia-Referent der Kirchlichen Arbeitsstelle Südliches Afrika (KASA).

